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ZIB-Spezialisten:
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Hans-Friedrich Bürk Dr. Angelos Tsiokas Dr. Claudia Zielke-Bürk
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Definition
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Unter der zahnärztlichen Prothetik versteht man jede Form des Zahnersatzes. Man unterscheidet grob festsitzenden von herausnehmbarem Zahnersatz.
Die Prothetik reicht also von der Krone bis zur Total- oder Vollprothese. Die moderne Prothetik in allen Details darstellen zu wollen, würde den Rahmen dieser Internetpräsenz sprengen. Wir möchten im folgenden die wichtigsten Therapieformen kurz für Sie erläutern:
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Kronen
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Kronen werden auf beschliffene Zahnstümpfe zementiert, wenn diese Zähne durch Füllungen nicht mehr erhaltbar sind. Man unterscheidet Vollgusskronen, wenn sie nur aus Metall bestehen von Keramiverblendkronen, wenn sie keramisch verblendet, also zahnfarben, sind. Desweiteren gibt es hoch ästhetische vollkeramische Kronen ohne Metallkern.
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Brücken
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Brücken kommen immer dann zum Einsatz, wenn einzelne oder mehrere Zähne fehlen, aber noch genügend Zähne zur Verankerung einer festen Brücke vorhanden sind.
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Teilprothesen
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Teilprothesen kommen immer dann zum Einsatz, wenn nicht genügend Zähne vorhanden sind, um festsitzenden Zahnersatz (Brücke) zu befestigen, aber noch ausreichend Zähne zur Verfügung stehen, um eine herausnehmbare Prothese zu verankern. Als Verankerung der herausnehmbaren Prothese können z.B. Klammern, Anker, Telekopkronen oder Geschiebe dienen.
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Vollprothese / Totalprothese
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Fehlen in einem Kiefer alle Zähne kann man nur eine Totalprothese aus Kunststoff eingliedern. Fehlen die Zähne in beiden Kiefern, spricht man von einer Vollprothese. Während Prothesen im Oberkiefer durch Saugkraft relativ gut halten, ist es im Unterkiefer bei totaler Zahnlosigkeit schwierig, einen zufriedenstellenden Halt zu erzielen. Hier werden heute in der Regel Implantate (siehe Implantologie) gesetzt, um der Prothese guten Halt zu geben.
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